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Mandantenrundschreiben 2023

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Beratungshilfe

Beratungshilfe ist eine staatliche Unterstützung, die es einkommensschwachen Personen ermöglicht, sich rechtlich beraten und, soweit erforderlich, vertreten zu lassen. Beratungshilfe können Sie beim Amtsgericht in Ihrer Stadt bzw. bei Ihrem zuständigen Amtsgericht beantragen. Bitte bringen Sie den Beratungsschein unbedingt zum Beratungstermin mit.

Kosten

Im Rahmen eines Erstberatungsgesprächs erheben wir bei Privatpersonen eine Gebühr in Höhe von minimal 226,10 € brutto. Gegebenenfalls können diese Kosten über eine Rechtsschutzversicherung abgerechnet werden. Im Rahmen von strafrechtlichen Sachverhalten erheben wir bei Mandatsannahme einen Vorschuss in Höhe von 500,00 €. Im Rahmen eines Erstberatungsgesprächs erheben wir bei Unternehmern eine Gebühr in Höhe von minimal 297,50 € brutto. Sollten sich aufgrund des Sachverhaltes weitere Kosten ergeben, erfolgt ein Hinweis im Rahmen des Beratungstermins.

Steuerberatung für Unternehmer

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Sonstige

Steuerberatung für Privatpersonen

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Ratzeburg (Zweigniederlassung)

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23909 Ratzeburg
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Mo – Do 8:00 – 17:00 Uhr

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