Rechtsberatung
Unsere primäre Aufgabe besteht nicht nur darin, im Recht zu sein, sondern vor allem darin, Ihr Recht erfolgreich einzufordern.
Wir sind bestrebt, uns voll und ganz für Ihre Bedürfnisse einzusetzen und gehen dabei über unklare Aussagen hinaus.
Rechtsanwalt Sebastian Vogt verfügt über langjährige Berufserfahrung und unterstützt Sie umfassend bei der Durchsetzung Ihrer Interessen. Seine Schwerpunkte liegen im Arbeits- und Sozialrecht, in denen er 2015 und 2016 die Fachanwaltsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat. Zudem besitzt er fundierte Kenntnisse im allgemeinen Zivilrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im Strafrecht.
Unser Ziel ist es, Sie kompetent und bedarfsgerecht zu vertreten. Bei Bedarf greifen wir auf ein bewährtes Netzwerk spezialisierter Kollegen zurück.
Rechtsanwältin Wiebke Kutschke verstärkt unser Team seit Juli 2024. Durch ihre langjährige Erfahrung in Steuerkanzleien und ihre Qualifikation als Steuerfachwirtin verfügt sie über besondere Kenntnisse im Steuerrecht sowie im allgemeinen Zivil- und Mietrecht.
Ihr Ansprechpartner

Magister Juris
SEBASTIAN VOGT

WIEBKE KUTSCHKE
Rechtsanwältin
In Zusammenarbeit mit Rechtsanwältin Cara-Lavinia Sonneborn aus unserer Zweigniederlassung in Ratzeburg bieten wir Ihnen professionelle Unterstützung in strafrechtlichen Angelegenheiten. Frau Sonneborn ist erfahrene Strafverteidigerin und Fachanwältin für Strafrecht.
Zusätzlich kooperieren wir mit Rechtsanwalt Martin Kruppa aus Bad Schwartau, Fachanwalt für Steuerrecht seit 2002, der Ihnen bei steuerrechtlichen und steuerstrafrechtlichen Fragen beratend zur Seite steht.
Die Kosten unserer Tätigkeit richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder werden individuell in einer Honorarvereinbarung geregelt. Der Stundensatz beträgt je nach Umfang und Rechtsgebiet 200,- bis 250,- €.
Unsere Tätigkeitsfelder
Arbeits- & Sozialrecht
Das Arbeitsrecht umfasst Rechtsregeln zur unselbstständigen, abhängigen Arbeit. Es besteht aus dem Individualarbeitsrecht für das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie dem Kollektivarbeitsrecht für Gewerkschaften, Betriebsräten und Arbeitgeberverbänden. Herr Vogt berät sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zu allen Aspekten des Arbeitsverhältnisses, inklusive Vertragsgestaltung, laufenden Arbeitsbeziehungen, Kündigungen, Mobbing, Arbeitszeugnissen, Urlaubs- und Vergütungsansprüchen. Das Sozialrecht sichert die soziale Absicherung der Bürger bei Risiken wie Arbeitslosigkeit, Krankheit, Alter, Pflegebedürftigkeit und Tod. Sebastian Vogt bietet vor allem Selbständigen und Geschäftsführern seine Beratung an. Er unterstützt z. B. bei Fragen zur Befreiung von der Sozial- und Rentenversicherungspflicht und gestaltet entsprechende Verträge.
Handels- und Gesellschaftsrecht
Das Handelsrecht ist das spezielle Privatrecht für Kaufleute und berücksichtigt deren Bedürfnisse im Handelsverkehr. Herr Rechtsanwalt Vogt unterstützt bei Gesellschaftsverträgen, Unternehmenskäufen, Existenzgründungen und Unternehmensnachfolge. Eine frühzeitige und umfassende Beratung in Zusammenarbeit mit Steuerberatern minimiert Haftungsrisiken und Kosten.

Allgemeines Zivilrecht
Das Zivilrecht regelt das weite Verhältnis der Bürger untereinander. Rechtsgrundlage ist hier das Bürgerliche Gesetzbuch, kurz BGB. In diesem großen Feld beschäftigt sich Herr Rechtsanwalt Vogt mit der Gestaltung und Auslegung von Werk,-Dienst,- und Kaufverträgen sowie der Prüfung, Durchsetzung und/oder Abwehr von Ansprüchen.Forderungsmanagement
Heutzutage kommen viele Kunden ihrer Zahlungsverpflichtung erst lange Zeit nach Fälligkeit oder gar überhaupt nicht nach, man möge manchmal schon meinen dies wird in einigen Unternehmen mit als „billiger Kredit“ in die Finanzplanung mit einbezogen.
Dies führt oft zu erheblichen, wirtschaftlichen Nachteilen und kann in extremen Fällen sogar die Existenz eines Unternehmens, vor allem in Kleinbetrieben und im Mittelstand, bedeuten.
Aus diesem Grund ist ein konsequentes Forderungsmanagement in branchenübergreifend allen Unternehmen notwendig, die Produkte oder Dienstleistungen gegen Rechnungslegung anbieten.
Das Forderungsmanagement ist jedoch regelmäßig mit erheblichen Aufwänden wie Zeit und Personal verbunden.
Mietrecht
Das Mietrecht ist als Teil vom Zivilrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Es regelt alle rechtlichen Belange rund um das Mieten und Vermieten von beweglichen sowie unbeweglichen Sachen. Das Mietrecht umfasst insbesondere alle Regelungen über das Überlassen einer Mietsache an eine andere Person auf Zeit gegen Zahlung eines vereinbarten Betrags. Einher gehen damit auch die damit verbundenen Ansprüche und Forderungen.
Wir beraten Sie in allen Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit Mieten, Nebenkosten und Kündigungen stehen.

Für weitere Themengebiete zur Rechtsberatung sprechen Sie uns gerne an

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